Bremen · Verden · Achim
Beim Winterdienst geht es nicht um Komfort, sondern um Haftung. Wer räumpflichtig ist und nicht räumt, haftet für den Sturz vor seiner Tür.

Leistung
In Bremen liegt die Räum- und Streupflicht für Gehwege bei den Anliegern, also bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Sie lässt sich vertraglich auf Mieter oder auf einen Dienstleister übertragen, aber sie verschwindet nicht. Wer sie überträgt, muss weiterhin gelegentlich prüfen, ob sie erfüllt wird.
Das ist der eigentliche Grund, einen Betrieb zu beauftragen: Nicht weil Schneeschieben schwer wäre, sondern weil es um sechs Uhr morgens erledigt sein muss, auch wenn Sie im Urlaub, krank oder auf Dienstreise sind.

Auf Gehwegen ist Streusalz vielerorts eingeschränkt, weil es Bäume schädigt, Betonoberflächen angreift und den Pfoten von Tieren zusetzt. Wir arbeiten deshalb standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig und sachlich nötig ist, etwa bei Eisregen auf einer Rampe.
Was bei Ihrem Objekt gilt, klären wir vor der Saison. Danach ist es zu spät, weil dann jede Entscheidung unter Zeitdruck fällt.
Ein Winterdienstvertrag ist eine Bereitschaft. Wir beobachten die Wetterlage und fahren raus, bevor der Berufsverkehr beginnt. Kontrolliert wird auch an Tagen, an denen nichts fällt, denn überfrierende Nässe entsteht ohne Niederschlag und ist gefährlicher als Schnee, weil man sie nicht sieht.
Verträge schließen wir für die Saison, nicht pro Einsatz. Wer erst beim ersten Schnee anruft, findet erfahrungsgemäß niemanden mehr.
Kontakt
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Für ein verbindliches Angebot sehen wir uns das Objekt an, kostenlos und unverbindlich.