Bremen · Verden · Achim
Ob Geschäftsaufgabe, Umzug oder Insolvenz: Am Ende steht eine Fläche, die der Vermietung zurückgegeben werden muss, und ein Termin, an dem das erledigt sein soll. Wir räumen Büros, Ladenlokale, Werkstätten und Lager und übergeben besenrein.

Entrümpelung
Drei Dinge machen den Unterschied. Erstens die Menge: Ein Lager hat andere Volumina als eine Wohnung, und Regalsysteme müssen abgebaut werden, bevor sie transportiert werden können. Zweitens die Nachweise: Bei gewerblichen Abfällen ist die Dokumentation strenger, gemischter Gewerbeabfall ist zudem deutlich teurer als getrennte Fraktionen. Drittens die Daten: In fast jedem Betrieb liegen Unterlagen mit Personenbezug, und die dürfen nicht im Container landen.
Rechnungen, Personalakten, Kundenlisten und alte Rechner enthalten personenbezogene Daten. Nach der Datenschutz-Grundverordnung bleibt die Verantwortung dafür bei Ihnen, auch wenn Sie den Betrieb aufgeben. Papier gehört deshalb in die Aktenvernichtung, nicht ins Altpapier, und Festplatten müssen gelöscht oder physisch zerstört werden.
Gleichzeitig gelten die handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungsfristen weiter. Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Handelsbriefe müssen auch nach einer Betriebsaufgabe verfügbar bleiben. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, was aufbewahrt und was vernichtet werden darf, bevor wir räumen. Was Sie behalten müssen, verpacken wir und stellen es bereit.
| Objekt | Der Punkt, an dem es hakt |
|---|---|
| Büro | Aktenbestände und IT. Beides braucht eine Entscheidung, bevor geräumt wird. |
| Ladenlokal | Ladenbau ist meist verschraubt oder verklebt. Rückbau bis auf den Rohzustand ist oft im Mietvertrag geregelt. |
| Werkstatt | Betriebsstoffe, Öle, Altreifen und Maschinen. Alles mit eigenem Entsorgungsweg. |
| Lager | Regalsysteme und Volumen. Der Abbau bestimmt den Zeitplan, nicht der Abtransport. |
| Gastronomie | Fettabscheider, Kühltechnik mit Kältemittel und stark verfettete Flächen. |

Bei Betriebsauflösungen ist der Anteil des Verwertbaren höher als bei privaten Räumungen. Maschinen, Werkzeug, Metallregale, Kupferleitungen und funktionsfähige Kühltechnik haben einen Markt. Das rechnen wir gegen die Kosten, und bei metallhaltigen Objekten kann das einen spürbaren Teil der Räumung tragen. Umgekehrt ist Büromobiliar aus den Neunzigern praktisch unverkäuflich, da hilft keine Verhandlung.
Gewerbemietverträge enthalten fast immer eine Rückbauklausel. Was Sie eingebaut haben, muss zurückgebaut werden: Trennwände, abgehängte Decken, Kabeltrassen, Bodenbeläge, Beschriftungen an der Fassade. Das wird beim Auszug regelmäßig unterschätzt und ist dann der teuerste Posten, weil es unter Zeitdruck passiert.
Lesen Sie den Vertrag, bevor Sie kalkulieren, und bringen Sie ihn zur Besichtigung mit. Dann steht der Rückbau im Angebot und nicht in der Nachforderung.
Wenn ein Übergabetermin drückt, sagen Sie ihn uns direkt bei der Besichtigung. Wir sagen ehrlich, ob wir ihn halten können.
Wir sammeln und führen sie der Vernichtung zu. Für den Nachweis der datenschutzkonformen Vernichtung arbeiten wir mit einem darauf spezialisierten Betrieb.
Ja. Nach dem Räumen folgt die Bauendreinigung oder Grundreinigung, damit die Fläche im vertraglich geschuldeten Zustand übergeben werden kann.
Ja, dann läuft die Beauftragung über die Insolvenzverwaltung. Die Abstimmung, was verwertet und was entsorgt wird, gehört in diesem Fall dazu.
Kontakt
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Für ein verbindliches Angebot sehen wir uns das Objekt an, kostenlos und unverbindlich.