Bremen · Verden · Achim
Zu einem gepflegten Objekt gehört die Außenfläche. Sie ist das Erste, was gesehen wird, und der Teil, der am schnellsten verwahrlost wirkt, wenn er zwei Wochen liegen bleibt.

Leistung
Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Gehölze nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht auf den Stock gesetzt oder gerodet werden. Erlaubt bleibt der schonende Form- und Pflegeschnitt, sofern dabei keine Vögel brüten. Wir halten uns daran und planen größere Rückschnitte in das Winterhalbjahr.
Wenn Sie im Frühjahr anrufen und einen kompletten Rückschnitt möchten, sagen wir Ihnen das. Das ist kein Ausweichen, sondern geltendes Recht, und ein Verstoß kann teuer werden.

Die Außenfläche ist der Ort, an dem die meisten Unfälle passieren. Moos auf Pflaster im Schatten, nasses Laub auf einer Treppe, ein Wurzelaufbruch im Weg. Wer eine Fläche unterhält, ist für ihre Verkehrssicherheit verantwortlich. Bei der laufenden Pflege sehen wir uns diese Stellen mit an und melden Ihnen, was uns auffällt.
Grünschnitt gehört nicht in den Restmüll und nicht in den Wald. In Bremen stehen dafür 6 Grün-Stationen zur Verfügung, geöffnet Montag, Freitag und Samstag 9:00 bis 14:00 Uhr, Donnerstag 12:00 bis 17:00 Uhr, dienstags und mittwochs geschlossen. Bei laufender Pflege übernehmen wir die Entsorgung, dann müssen Sie sich um Termine und Anlieferung nicht kümmern.
Standorte und Öffnungszeiten: Die Bremer Stadtreinigung, Stand August 2026.
Kontakt
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Für ein verbindliches Angebot sehen wir uns das Objekt an, kostenlos und unverbindlich.